Eingangsformel
Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
Art. 1
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Art. 2
— Überleitungsvorschrift
Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.
Art. 3
— Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.