(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident und Professor der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin".
Der Bundespräsident
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident und Professor der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin".
Der Bundespräsident