§ 1
Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die
"Stiftung Demokratische Jugend".
§ 2
Die Stiftung erhält die im Anhang befindliche Satzung.
§ 3
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schlußformel
Der Minister für Jugend und Sport
Anlage
— Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend"
(Text siehe: DJStiftSa)