Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1
(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2
Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.
Art. 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.