KnVAusbauV Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung DE

Current to 1984-01-01 · last amended 1984-01-01

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Eingangsformel

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

Abschnitt I Neuordnung der Krankenversicherung der Bergleute

§ 1

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§ 2

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) u. (4) ...

§ 3

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Abschnitt II Gesundheitsfürsorge

§ 4

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Abschnitt III Krankenversicherung der Rentner

§ 5

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Abschnitt IV Gemeinschaftshilfe des Reichsstocks für Arbeitseinsatz

§ 6

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Abschnitt V Umfang der Versicherung

§ 7

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§ 8

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Abschnitt VI Übergangs- und Schlußvorschriften

(XXXX) §§ 9 u. 10 — (weggefallen)

[Repealed]

§ 11

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.

§ 12

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