(XXXX)
1. Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) ...
2. Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:
a) Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
b) - d)
3. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
Anlage 1
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Anlage 2
— Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde
Fundstelle: BGBl. I 1977, 1346)
Anlage 3
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